Ab welchem Alter sollte man Ohrringe stechen lassen?

Mögliches Infektionsrisiko beim Ohrlochstechen nicht unterschätzen
Wie bei jedem medizinischen Eingriff, so besteht auch beim Ohrlochstechen ein gewisses Infektionsrisiko, dass gerade bei Kindern nicht unterschätzt werden sollte. Falls die Einstichstelle sich entzündet, könnte im schlimmsten Fall auch das ganze Ohrläppchen verloren gehen, das wäre dann eine vermeidbare Entstellung für den Rest des Lebens. Natürlich tritt diese Komplikation eher selten auf, dennoch sollten Sie dieses Risiko niemals unterschätzen und das Ohrlochstechen nur von fachkundigem Personal unter strikten Hygienebedingungen durchführen lassen. Derzeit gibt es zwar in der Bundesrepublik Deutschland keine gesetzliche Altersgrenze für das Stechen von Ohrlöchern, entsprechende Berufsverbände haben sich meistens als Regelung oder Selbstverpflichtung auferlegt, bei Kindern unter 14 Jahren keine Ohrlöcher zu stechen.Schriftliches Einverständnis der Eltern bei Kindern unter 18 Jahren erforderlich
Auch bei älteren Jugendlichen sollten die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten bei einem Vorgespräch dabei sein. Nur so kann detailliert über mögliche Risiken beim Ohrlochstechen, aber auch über optimale Pflege und Nachsorge aufgeklärt werden. Die allgemeine Strafmündigkeit von Kindern beginnt in Deutschland erst ab einem Alter von 14 Jahren, deshalb sollten Kinder ab diesem Alter zwar selbst entscheiden, ob sie Ohrlöcher haben möchten oder nicht. In jedem Fall ist jedoch ausdrücklich auch die Einwilligung der Erziehungsberechtigten vonnöten. Die Verantwortung der Eltern, dem Wunsch ihrer Kinder nach Ohrlöchern nachzukommen, können auch die Anbieter solcher Leistungen, also beispielsweise Juweliere, Uhren- oder Schmuckfachgeschäfte nicht abnehmen. Ist ein Kind unter 16 Jahren, so müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten beim Ohrlochstechen persönlich anwesend sein.Dem Wunsch erst dann entsprechen, wenn über mögliche Risiken aufgeklärt wurde
Bei Jugendlichen in einem Alter ab 16 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder Erziehungsberechtigten für Ohrlöcher meist ausreichend. Erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit, also mit dem vollendeten 18. Lebensjahr, ist das Stechen von Ohrlöchern ohne die ausdrückliche Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erlaubt. Ab welchem Alter Ohrlöcher gestochen werden sollten, ist also zunächst zwar eine juristische Frage, aber auch eine solche der gesundheitlichen Bedenken zu diesem Eingriff. Kinder und Jugendliche stehen in Deutschland unter dem besonderen Schutz des Staates und sind sich über die möglichen Risiken eines solchen mikrochirurgischen Eingriffs noch nicht bewusst. Deshalb steht deren Aufklärung über die möglichen Risiken von Ohrlöchern oder Ohrschmuck an erster Stelle. Denn nur aufgrund dieser Informationen ist es für Jugendliche überhaupt möglich, eine reife Entscheidung darüber zu treffen, ob Ohrlöcher Stechen für Sie infrage kommt oder doch nicht.Ohrlöcher möglichst schonend beim Arzt stechen lassen

Kinder, Heranwachsende und Jugendliche, welche Interesse an Ohrlöchern haben, sollten zusammen mit ihren Eltern im Vorfeld auch abklären, ob eine Nickelallergie besteht. Es hat sich gezeigt, dass ein besonders großer Anteil von Ohrschmuck und Ohrsteckern Nickelbestandteile enthält. Auch der Hinweis darauf, dass die Oberfläche eines Schmuckstücks Nickelfrei ist, ist kein Garant dafür, dass auch insgesamt kein Nickel enthalten ist. Vor allem wenn es um kleine Kinder geht, raten Experten dringend von Ohrlöchern ab, denn Kleinkinder spielen häufig an ihrem Ohrschmuck mit den Fingern herum. Dann können sich Kleinteile schnell lösen und verschluckt werden.
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